Willkommen auf der Website der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
Herzliche Einladung zur Allianz-Gebetswoche 2026

Neubildung der Kirchenvorstände im Jahr 2026
Im Jahr 2026 stehen wieder Kirchenvorstandswahlen an. In der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain wird nach Ablauf der regulären sechsjährigen Amtszeit am 20.09.2026 ein neuer Kirchenvorstand gewählt und mit Beginn des neuen Kirchenjahres am 1. Advent feierlich ins Amt eingeführt.
Die Vorbereitungen für die Wahl laufen bereits seit Herbst 2025. Der erste Meilenstein ist der Beschluss des neu gefassten Ortsgesetzes, in dem geregelt wird, wie groß der neue KV sein soll, wie viele Kirchvorsteher gewählt und wie viele berufen werden, ob mit einer gemeinsamen Kandidatenliste oder mit nach Orten getrennten Listen gewählt wird, und so weiter. Diesen Fragen hat sich der KV in den vergangenen Monaten gestellt und folgendes Ortsgesetz erlassen, das wir hiermit bekanntmachen:
Ortsgesetz
über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
Der Kirchenvorstand hat auf Grund von
• § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A 33) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der
• Kirchenvorstandsbildungsordnung vom 22. April 2007 (ABl. 2007 S. A 89) in der aktuell gültigen Fassung und dem
• Kirchgemeindestrukturgesetz vom 2. April 1998 (ABl. 1998 S. A 55) in der aktuell gültigen Fassung
folgendes Ortsgesetz beschlossen:
Der Kirchenvorstand besteht aus den Pfarrern bzw. Pfarrerinnen der Kirchgemeinde und sieben Kirchvorstehern bzw. Kirchvorsteherinnen, die Laien sein müssen.
Von den Kirchvorstehern sind fünf zu wählen und zwei zu berufen.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung Anwendung.
Dieses Ortsgesetz tritt mit der Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig zum Zeitpunkt der nächsten allgemeinen Neubildung der Kirchenvorstände im Jahre 2026 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle bisher gültigen Ortsgesetze über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes sowie deren Nachträge außer Kraft.
Glauchau, OT Niederlungwitz, am 12.11.2025
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
Einige Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes werden sich nicht erneut zur Wahl stellen. Das heißt, dass wir den Kirchenvorstand mit acht Kirchvorstehern inkl. Pfarrer nicht voll besetzen können, wenn „nur“ diejenigen sich wieder zur Wahl stellen, die jetzt schon im KV sind und auch in der nächsten Amtszeit wieder dabei sein wollen. Es braucht also Kandidatinnen und Kandidaten, die Lust haben, ihre Kirchgemeinde in einem verantwortungsvollen Ehrenamt zu unterstützen. Und: damit eine Wahl wirklich eine Wahl ist, braucht es mehr Kandidaten als zu vergebende Plätze. Auch eine Jugendvertreterin oder einen Jugendvertreter im Alter von 16 bis 27 Jahren suchen wir. Also: Fassen Sie sich ein Herz und sprechen Sie die Kirchvorsteher an. Fragen Sie nach, wie sie ihr Ehrenamt wahrnehmen und was aus Ihrem Erleben dazu gehört und was nicht. Lassen Sie sich auch falsche Ängste und übersteigerte Erwartungen an sich selbst nehmen. Die Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher können im persönlichen Gespräch das realistischste Bild zeichnen.
Wenn Sie Näheres über Funktion und Aufgaben des Kirchenvorstandes erfahren möchten, können Sie in der hier verlinkten Kirchgemeindeordnung unter § 12 weiterlesen:
https://engagiert.evlks.de/Rechtssammlung/PDF/1.3.1-KirchgemeindeO-ab-01.02.2025-1.pdf
Überlegen Sie, ob Sie sich vorstellen können, Ihre Kirchgemeinde im Kirchenvorstand mitzugestalten. Wahlvorschläge können bis spätestens Sonntag, den 02.08.2026 eingereicht werden – am besten schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain, St.-Petri-Platz 2 in 08371 Glauchau, Tel.: 03763 / 77 69 17 8 oder E-Mail: kg.lobsdorf_niederlungwitz@evlks.de.
Der Kirchenvorstand